Steuertipps für Soldaten

Wie Soldaten Steuern sparen

Als Soldatin oder Soldat musst Du zwar keine Sozialversicherungsbeiträge leisten, die Lohnsteuer aber wird fällig. In Zusammenhang mit Deinem Dienst kannst Du jedoch viele Kosten absetzen und Dir so bis zu 2.000 Euro oder sogar mehr zurückholen. Eine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich für Dich also auf jeden Fall. Und keine Panik: Mit den richtigen Hilfen brauchst Du für Deine Steuererklärung nur gute zwei Stunden. Klingt lukrativ oder?

Wahrscheinlich hat sich bisher weder in der Schule noch bei der Bundeswehr jemand die Mühe gemacht, Dir zu erklären, wie Du das Maximum aus Deiner Steuer rausholen kannst. Es lohnt sich jedoch, die Energie aufzubringen und sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Zunächst: Als Soldatin oder Soldat bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da die Lohnsteuer direkt von Deinem Sold abgeht. Aber: Du hast im Zusammenhang mit Deinem Dienst hohe Werbungskosten – und die kannst Du von der Steuer absetzen. Das funktioniert allerdings nur über eine freiwillige Steuererklärung, in der all Deine relevanten Aufwendungen eingetragen sind.

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Was sind Werbungskosten?

Als Werbungskosten versteht das Finanzamt alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Deiner Einnahmen oder salopp gesagt: Alle Kosten, die Du rund um Deinen Dienst leisten musst, z. B. Fahrtkosten, Ausgaben für Ausrüstung oder Fachbücher und vieles mehr.

 

Wichtig dabei: Du kannst nur die Werbungskosten in Deiner Steuererklärung anführen, die Du auch selbst getragen hast, nicht aber Kosten, die Dir Dein Dienstherr erstattet hat.

 

Wichtig auch: Du musst Deine Werbungskosten in Form von Rechnungen, Tankbelegen, Fahrscheinen etc. nachweisen können. Also alles gut aufheben und am besten von Anfang an sauber abheften. Dann geht später die Steuererklärung umso schneller von der Hand.

Welche Werbungskosten kommen infrage?

Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die für Soldaten wichtigsten Werbungskosten. Bitte beachte, dass wir Dich damit ganz allgemein zum Thema „Steuern sparen“ informieren möchten. Wir sind keine Steuerberater und dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar!

 

Für Deine Fahrt zur Stammkaserne kannst Du die Pendlerpauschale nutzen. Sie beträgt ab 2021 für die ersten 20 Kilometer 0,30 €/km und ab dem 21. Kilometer 0,35 €/km. In Deiner Steuererklärung gibst Du die einfache Fahrtstrecke an – natürlich nur für die Tage, an denen Du tatsächlich zur Kaserne gefahren bist. Wichtig: Die Pendlerpauschale wird unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt. Du bekommst sie also auch, wenn Du zu Fuß gehst, mit dem Fahrrad oder einem öffentlichen Verkehrsmittel fährst. Bis zu einer Summe von 4.500 Euro pro Jahr genügt es, dafür die Adressen von Wohnort und Stammkaserne sowie die Strecke zwischen beiden anzugeben. Erst wenn Deine Aufwendungen über dem Grenzwert liegen, brauchst Du dafür Nachweise in Form von Fahrscheinen oder Tankquittungen und Kfz-Werkstattrechnungen (oder Ähnlichem, was die Kilometerfahrleistung Deines Autos belegt).

Ob Du Dir für Deinen Dienst zusätzliche Kleidung kaufen musst, für einen Lehrgang Fachliteratur bzw. Laptop benötigst oder etwa als Diensthundeführer für Deinen Vierbeiner Leine, Futter und Transportbox brauchst: Alle Ausgaben für den Erwerb oder die Reparatur von Dingen, die eindeutig in Zusammenhang mit Deinem Dienst stehen, kannst Du steuerlich geltend machen. Als Nachweise Dienen dir Rechnungen.

Deine Uniform gilt als Berufskleidung. Alle Kosten, die für Instandhaltung und Reinigung anfallen, kannst Du in Deiner Steuererklärung angeben – sogar dann, wenn Du Deine Arbeitskleidung zu Hause wäschst.

Auch die Kosten für Lehrgänge kannst Du steuerlich geltend machen, genauso wie die Kosten für Deine Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten. Für die Fahrtkosten zu Lehrgängen, Übungen oder Auswärtstätigkeiten gilt: Hin- und Rückfahrt darfst Du mit 0,30 €/km berechnen. Allerdings solltest Du solche Fahrten dokumentieren, indem Du Belege sammelst und auflistest, wann, wo und warum Du unterwegs warst. Bei einer Reise mit Bus, Bahn oder Flugzeug kannst Du die tatsächlichen Kosten absetzen, als Belege gelten die Tickets.

Auch die Beiträge für Versicherungen und private Altersvorsorge kannst Du von der Steuer absetzen. Bist Du Mitglied im Deutschen BundeswehrVerband e.V. oder in einer Gewerkschaft wie z. B. ver.di, so kannst Du auch den jeweiligen Mitgliedsbeitrag in der Steuererklärung anführen. Denn alle Beiträge zu Berufsverbänden gelten im Steuerrecht als Werbungskosten.

Auch im Zusammenhang mit Umzug, doppelter Haushaltsführung, Gemeinschaftsunterkunft, Auslandseinsätzen (Verpflegungskosten) oder Einsätzen als Marinesoldat auf hoher See (Telefonkosten) können für Dich Werbungskosten entstehen, die Du von der Lohnsteuer absetzen kannst.

Für Deine Fahrt zur Stammkaserne kannst Du die Pendlerpauschale nutzen. Sie beträgt ab 2021 für die ersten 20 Kilometer 0,30 €/km und ab dem 21. Kilometer 0,35 €/km. In Deiner Steuererklärung gibst Du die einfache Fahrtstrecke an – natürlich nur für die Tage, an denen Du tatsächlich zur Kaserne gefahren bist. Wichtig: Die Pendlerpauschale wird unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt. Du bekommst sie also auch, wenn Du zu Fuß gehst, mit dem Fahrrad oder einem öffentlichen Verkehrsmittel fährst. Bis zu einer Summe von 4.500 Euro pro Jahr genügt es, dafür die Adressen von Wohnort und Stammkaserne sowie die Strecke zwischen beiden anzugeben. Erst wenn Deine Aufwendungen über dem Grenzwert liegen, brauchst Du dafür Nachweise in Form von Fahrscheinen oder Tankquittungen und Kfz-Werkstattrechnungen (oder Ähnlichem, was die Kilometerfahrleistung Deines Autos belegt).

Ob Du Dir für Deinen Dienst zusätzliche Kleidung kaufen musst, für einen Lehrgang Fachliteratur bzw. Laptop benötigst oder etwa als Diensthundeführer für Deinen Vierbeiner Leine, Futter und Transportbox brauchst: Alle Ausgaben für den Erwerb oder die Reparatur von Dingen, die eindeutig in Zusammenhang mit Deinem Dienst stehen, kannst Du steuerlich geltend machen. Als Nachweise Dienen dir Rechnungen.

Deine Uniform gilt als Berufskleidung. Alle Kosten, die für Instandhaltung und Reinigung anfallen, kannst Du in Deiner Steuererklärung angeben – sogar dann, wenn Du Deine Arbeitskleidung zu Hause wäschst.

Auch die Kosten für Lehrgänge kannst Du steuerlich geltend machen, genauso wie die Kosten für Deine Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten. Für die Fahrtkosten zu Lehrgängen, Übungen oder Auswärtstätigkeiten gilt: Hin- und Rückfahrt darfst Du mit 0,30 €/km berechnen. Allerdings solltest Du solche Fahrten dokumentieren, indem Du Belege sammelst und auflistest, wann, wo und warum Du unterwegs warst. Bei einer Reise mit Bus, Bahn oder Flugzeug kannst Du die tatsächlichen Kosten absetzen, als Belege gelten die Tickets.

Auch die Beiträge für Versicherungen und private Altersvorsorge kannst Du von der Steuer absetzen. Bist Du Mitglied im Deutschen BundeswehrVerband e.V. oder in einer Gewerkschaft wie z. B. ver.di, so kannst Du auch den jeweiligen Mitgliedsbeitrag in der Steuererklärung anführen. Denn alle Beiträge zu Berufsverbänden gelten im Steuerrecht als Werbungskosten.

Auch im Zusammenhang mit Umzug, doppelter Haushaltsführung, Gemeinschaftsunterkunft, Auslandseinsätzen (Verpflegungskosten) oder Einsätzen als Marinesoldat auf hoher See (Telefonkosten) können für Dich Werbungskosten entstehen, die Du von der Lohnsteuer absetzen kannst.

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Vom Steuerberater geprüft

Bitte beachte: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine individuelle Steuerberatung. Für eine professionelle Beratung in Deinem individuellen Fall oder die Erstellung Deiner Steuererklärung wende Dich bitte an eine/-n Steuerberater/-in Deines Vertrauens!