Steuerfreibeträge sind eine gute Möglichkeit für Soldaten, ihre Steuerlast zu senken und mehr Netto vom Brutto zu behalten. Ob durch den Kinderfreibetrag, Werbungskostenpauschalen oder besondere Regelungen für Auslandseinsätze – auf dieser Seite erfahren Sie, welche Freibeträge für Soldaten besonders wichtig sind und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung für 2024 geltend machen können. Weitere Informationen zur Steuererklärung Bundeswehr 2024 finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite.
Soldaten können verschiedene Freibeträge in ihrer Steuererklärung geltend machen. Hier sind einige der wichtigsten Steuerfreibeträge:
Kinderfreibetrag für Soldaten mit Kindern
Soldaten, die Kinder haben, können den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und sorgt so für eine niedrigere Steuerlast.
Werbungskostenpauschale für Soldaten
Die Werbungskostenpauschale beträgt aktuell 1.200 Euro und kann ohne Nachweis in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Soldaten, die höhere Werbungskosten haben, kann es sich lohnen, diese detailliert nachzuweisen.
Steuerfreibetrag für Auslandseinsätze
Soldaten, die an bestimmten Auslandseinsätzen teilnehmen, können von steuerfreien Einkünften profitieren. Die Steuerfreiheit gilt für Einsätze, die in Krisenregionen stattfinden und unter besonderen Bedingungen stehen.
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Um die Steuerfreibeträge optimal zu nutzen, ist es wichtig, die richtigen Angaben in der Steuererklärung zu machen. Hier sind einige Tipps, um die Freibeträge korrekt anzusetzen:
Soldaten sollten prüfen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für sie vorteilhafter ist. In der Regel erfolgt die Günstigerprüfung automatisch durch das Finanzamt.
Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2024 insgesamt 8.388 Euro (pro Kind und Elternpaar) und wird auf beide Elternteile aufgeteilt.
Wer mehr als die Pauschale von 1.200 Euro an Werbungskosten hat, sollte diese in der Steuererklärung detailliert angeben. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungen.
Kosten für Dienstreisen, Berufskleidung und Fortbildungen gehören zu den typischen Werbungskosten, die Soldaten in ihrer Steuererklärung angeben können.
Soldaten, die steuerfreie Auslandseinsätze haben, müssen diese Einkünfte in der Anlage N der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt die Steuerfreiheit anerkennen kann.
Steuerfreie Einsätze sind solche, die im Rahmen internationaler Einsätze oder unter besonders gefährlichen Bedingungen stattfinden.
Neben den Freibeträgen gibt es weitere steuerliche Vergünstigungen, die Soldaten nutzen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren:
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Auch Sonderausgaben wie Spenden oder Unterhaltszahlungen sowie außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung
Soldaten, die aufgrund ihres Dienstortes einen zweiten Wohnsitz unterhalten, können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Dies umfasst Miete, Nebenkosten und Verpflegungsmehraufwand.
Nutzung eines Steuerberaters
Ein Steuerberater kann helfen, alle möglichen Steuervorteile auszuschöpfen und die Steuererklärung korrekt auszufüllen.
Die Nutzung der Steuerfreibeträge ist eine einfache und effektive Möglichkeit für Soldaten, ihre Steuerlast zu senken. Durch den Kinderfreibetrag, die Werbungskostenpauschale und steuerfreie Auslandseinsätze können Soldaten bares Geld sparen. Informieren Sie sich jetzt über die Steuererklärung Bundeswehr 2024 und nutzen Sie alle Freibeträge, die Ihnen zustehen!
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