Die Pendlerpauschale bietet Soldaten eine Möglichkeit, die Kosten für den täglichen Arbeitsweg zur Kaserne steuerlich geltend zu machen und damit ihre Steuerlast zu reduzieren. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie als Soldat die Pendlerpauschale optimal nutzen, welche Voraussetzungen gelten und wie die Pauschale in der Steuererklärung angegeben wird. Weitere Informationen zur Steueroptimierung für Soldaten finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite.
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ermöglicht es Arbeitnehmern, die Kosten für den Weg zur Arbeitsstätte steuerlich abzusetzen. Soldaten können die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Kaserne nutzen:
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Soldaten, die regelmäßig zur Kaserne oder zu einem anderen Dienstort pendeln, können die Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung ansetzen.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnort und Kaserne. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer.
Welche Verkehrsmittel werden berücksichtigt?
Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Soldaten können die Kosten sowohl für Fahrten mit dem Auto als auch für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln absetzen.
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Um die Pendlerpauschale korrekt in der Steuererklärung anzugeben, sollten Soldaten die folgenden Schritte beachten:
Berechnen Sie die einfache Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Kaserne. Nur die einfache Strecke wird für die Pendlerpauschale berücksichtigt.
Nutzen Sie Online-Tools oder Karten, um die kürzeste Strecke zwischen Ihrem Wohnort und der Kaserne zu ermitteln. Diese Angabe wird in der Steuererklärung verwendet.
Die Pendlerpauschale wird für die tatsächlichen Arbeitstage berechnet, an denen Soldaten zur Kaserne gefahren sind. Berücksichtigen Sie Urlaubstage und Dienstreisen entsprechend.
In der Regel gehen Finanzämter von etwa 230 bis 250 Arbeitstagen im Jahr aus. Soldaten sollten jedoch ihre tatsächlichen Arbeitstage berechnen.
Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen. Dort geben Soldaten die Entfernung und die Anzahl der Arbeitstage an.
Bewahren Sie Nachweise wie Dienstpläne und Fahrtenbücher auf, um bei Nachfragen des Finanzamts Ihre Angaben belegen zu können.
Neben der Pendlerpauschale gibt es weitere Fahrtkosten, die Soldaten in ihrer Steuererklärung angeben können:
Dienstreisen und Reisekosten
Soldaten, die dienstlich bedingte Reisen unternehmen, können die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zur Pendlerpauschale geltend machen. Dies umfasst auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand.
Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Wenn Soldaten aufgrund ihres Dienstortes einen zweiten Wohnsitz unterhalten, können sie die Fahrtkosten zwischen ihrem Haupt- und Zweitwohnsitz ebenfalls steuerlich absetzen.
Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Soldaten entweder die tatsächlichen Kosten absetzen oder die Pendlerpauschale nutzen – je nachdem, was für sie günstiger ist.
Die Pendlerpauschale bietet Soldaten eine einfache Möglichkeit, die Kosten für den Weg zur Kaserne steuerlich geltend zu machen und damit ihre Steuerlast zu reduzieren. Mit der richtigen Berechnung und Angabe in der Steuererklärung können sie von diesem Steuervorteil profitieren. Informieren Sie sich jetzt über die Steueroptimierung für Soldaten und sparen Sie bei Ihrer Steuererklärung für 2024!
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